Weisungen
Teilnahmeregelung
Die Zahl der Kursplätze ist beschränkt. Folgende Punkte müssen zwingend eingehalten werden:
- Einhalten der Altersbeschränkung.
- Einhaltung der Anmeldefrist (Anmeldung muss bis zum angegebenen Datum auf der RAST eingetroffen sein). Spätere Anmeldungen werden nur berücksichtigt, wenn es noch freie Plätze hat.
- Maximal 4 Teilnehmende pro Schar und Kurs, wenn das Leiterteam in den letzten 3 Jahren Leitende oder Küchenpersonal für Kurse zur Verfügung gestellt hat.
- Maximal 2 Teilnehmende pro Schar und Kurs, wenn die Schar keine Personen zur Kursleitung zur Verfügung gestellt hat.
- Bei zu vielen Anmeldungen wird der Kursplatzschlüssel angewandt. Weiter wird eine Warteliste pro Kurs geführt.
- Nur bei SLK: Nothelfer ist absolviert.
Alle Teilnehmenden erhalten spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn eine Kursbestätigung inklusive Einladung.
Versicherung
Versicherung ist Sache der Teilnehmenden, bzw. deren Eltern (falls die Teilnehmenden noch nicht volljährig sind).
Absenzen
Der vollständige Kursbesuch (inkl. allfällige Vor-/Nachweekend) ist obligatorisch. Es werden keine Absenzen bewilligt. In Härtefällen entscheidet einzig und allein die Kurshauptleitung über Ausnahmeregelungen und Anerkennung des Kursbesuches.
Gesuche für das Fernbleiben von einem Kurs sind mindestens 2 Wochen vor Kursbeginn schriftlich (per Post) bei der Kurshauptleitung einzureichen. Prüfungsvorbereitung ist kein Grund für eine Absenz. Ohne Bestätigung keine Ausnahmebewilligung!
Kursbeitrag
Der Kursbeitrag muss vor Kursbeginn überwiesen werden! Bei zu spätem Bezahlen der Rechnung werden ab der 2. Mahnung CHF 20.– für die Umtriebe in Rechnung gestellt. Der Kurs-Einladung liegt ein Einzahlungsschein bei (macht eure Scharkassiers auf diese Regelung aufmerksam).
Bei ersatzloser Abmeldung bis 30 Tage vor Kursbeginn kann der Kursbeitrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– zurückgefordert werden. Bei ersatzloser Abmeldung bis 20 Tage vor Kursbeginn kann die Hälfte des Kursbeitrages zurückgefordert werden. Bei späterer Abmeldung oder unentschuldigtem Fernbleiben wird der Kursbeitrag einbehalten.
Bei Unfall oder Krankheit kann ein Arztzeugnis eingereicht werden. Dies ermöglicht eine Rückzahlung des Kursbeitrages abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 20.–. Abmeldungen sind schriftlich (per Post) bei der RAST einzureichen.
Jugendurlaub
Das Formular zum Bezug von Jugendurlaub kann unter www.jugendurlaub.ch heruntergeladen werden. Dieses Gesuch ist dem Arbeitgeber mindestens 2 Monate vor dem Kurs einzureichen.